Jagdgericht


 Ein alter Brauch ist die Einberufung eines Jagdgerichtes

 Diese Sitte hatte früher ein strenges Reglement. Hatten sich
 Jagdteilnehmer Verstöße zuschulden kommen lassen, so wurde es
 während des Schüsseltreibens, zu vorgerückter Stunde berufen.
 Es war ein Laien-"Gericht" das Verstöße gegen Jagdregeln und
 Brauchtum in oft humorvoll erzieherischer Form rügte. 
 
 Drei ältere, angesehene Jäger kostümierten sich als Richter,
 Verteidiger und Ankläger, und ein Gerichtsbüttel schleppte die
 Angeklagten vor den mit grünen Brüchen, Gewehr, Hirschfänger
 und Jagdhorn geschmückten Richtertisch. Jeder Vorgeführte
 musste zunächst auf das Wohl des hohen Jagdgerichts trinken,
 wobei der Büttel stets mitzutrinken hatte. Bei längeren Sitzungen
 des Jagdgerichts war daher der Posten des Büttels sehr
 anstrengend. 

 Es war Sache der Richter, durch Humor und Witz die Sitzung zu
 einem heiteren Erlebnis für alle zu gestalten. Als Strafen kamen
 Geldspenden für irgendeinen guten Zweck in Betracht, oder es
 wurden dem Angeklagten die Pfunde erteilt. Der Büttel schlug mit
 dem flachen, gezogenen Hirschfänger oder Waidblatt dem
 Betreffenden auf die Kehrseite, und der Jagdrichter rief beim
 ersten Schlag: "Joho, das ist für unser deutsches Reich", beim
 zweiten: "Joho, das ist für Ritter, Reiter und Knecht", beim dritten
 und letzten: "Joho, das ist das edle Jägerrecht!" Dabei wurde auf
 den Jagdhörnern das Signal "Blattschlage" geblasen. Der Text zu
 diesem Signal heißt:
 "Gebt die Pfunde ihm! Drei Schlag mit hell blinkendem Blatt, gebt
 die Pfunde ihm!" Selbstverständlich können und sollen auch heute
 nach Gesellschaftsjagden noch Jagdgerichte berufen werden. 


 Diese sind, wenn sie zeitgemäß, angemessen und gekonnt
 abgehalten werden, ungemein unterhaltend. Bei den Ansprüchen,
 die heute jeder an Eloquenz und Witz stellt, muß ein solches
 Jagdgericht sorgfältig vorbereitet sein und lässt sich nicht so aus
 dem Handgelenk schütteln. Die beteiligten Richter, Ankläger und
 Verteidiger müssen sehr gut verstehen, mit passendem Humor
 einen hohen Grad der Heiterkeit zu erzeugen. Sonst wirkt eine
 solche Veranstaltung dürftig, lächerlich oder gar peinlich - man
 sollte dann besser darauf verzichten. 


 Auch die Urteile sollten für alle - auch den Deliquenten -
 unterhaltsamer Natur sein; Pfunde geben und der Alkoholgenuß
 aus beschossenen Flintenläufen sind nicht mehr zeitgemäß. In
 diesem Zusammenhang sei darauf verwiesen, dass vor allem
 sicherheitsrelevant oder jagdrechtlich gravierendes Fehlverhalten
 nicht vor dem Jagdgericht verhandelt werden soll.

 Hier ist es Sache des Jagdherren bzw. Jagdleiters gegebenenfalls
 noch während der Jagd den fahrlässigen Jäger von der Jagd
 auszuschließen oder ein ernstes Gespräch mit ihm zu führen.