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Ein alter Brauch ist die Einberufung eines Jagdgerichtes
Diese Sitte hatte früher ein strenges Reglement. Hatten sich
Jagdteilnehmer Verstöße zuschulden kommen lassen, so wurde es
während
des Schüsseltreibens, zu vorgerückter Stunde berufen.
Es war ein Laien-"Gericht"
das Verstöße gegen Jagdregeln und
Brauchtum in oft humorvoll
erzieherischer Form rügte.
Drei ältere, angesehene Jäger kostümierten sich als Richter,
Verteidiger und Ankläger, und ein Gerichtsbüttel
schleppte die
Angeklagten vor den mit grünen Brüchen, Gewehr,
Hirschfänger
und Jagdhorn geschmückten Richtertisch. Jeder Vorgeführte
musste zunächst auf das Wohl des hohen Jagdgerichts trinken,
wobei der
Büttel stets mitzutrinken hatte. Bei längeren Sitzungen
des
Jagdgerichts war daher der Posten des Büttels sehr
anstrengend.
Es war Sache der Richter, durch Humor und Witz die Sitzung zu
einem
heiteren Erlebnis für alle zu gestalten. Als Strafen
kamen
Geldspenden für irgendeinen guten Zweck in Betracht, oder es
wurden dem Angeklagten die Pfunde erteilt. Der Büttel schlug mit
dem
flachen, gezogenen Hirschfänger oder Waidblatt dem
Betreffenden auf die
Kehrseite, und der Jagdrichter rief beim
ersten Schlag: "Joho, das
ist für unser deutsches Reich", beim
zweiten: "Joho, das ist
für Ritter, Reiter und Knecht", beim dritten
und letzten: "Joho,
das ist das edle Jägerrecht!" Dabei wurde auf
den Jagdhörnern das
Signal "Blattschlage" geblasen. Der Text zu
diesem Signal heißt:
"Gebt die Pfunde ihm! Drei Schlag mit hell blinkendem Blatt, gebt
die Pfunde ihm!" Selbstverständlich können und sollen auch heute
nach Gesellschaftsjagden noch Jagdgerichte berufen werden.
Diese sind, wenn sie zeitgemäß, angemessen und gekonnt
abgehalten
werden, ungemein unterhaltend. Bei den Ansprüchen,
die heute jeder an
Eloquenz und Witz stellt, muß ein solches
Jagdgericht sorgfältig
vorbereitet sein und lässt sich nicht so aus
dem Handgelenk schütteln.
Die beteiligten Richter, Ankläger und
Verteidiger müssen sehr gut
verstehen, mit passendem Humor
einen hohen Grad der Heiterkeit zu
erzeugen. Sonst wirkt eine
solche Veranstaltung dürftig, lächerlich
oder gar peinlich - man
sollte dann besser darauf verzichten.
Auch die Urteile sollten für alle - auch
den Deliquenten -
unterhaltsamer Natur sein; Pfunde geben und der
Alkoholgenuß
aus beschossenen Flintenläufen sind nicht mehr zeitgemäß.
In
diesem Zusammenhang sei darauf verwiesen, dass vor allem
sicherheitsrelevant oder jagdrechtlich gravierendes Fehlverhalten
nicht
vor dem Jagdgericht verhandelt werden soll.
Hier ist es Sache des Jagdherren bzw. Jagdleiters gegebenenfalls
noch während
der Jagd den fahrlässigen Jäger von der
Jagd
auszuschließen oder ein ernstes Gespräch mit ihm zu führen.
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